Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783428158614
Sprache: Deutsch
Umfang: 706 S., 10 s/w Illustr., 10 Illustr., 10 Fotos
Einband: gebundenes Buch
Beschreibung
Die Arbeit vergewissert sich der Bedeutung der teils willkürlichen, teils notwendigen Positivität des äußeren Rechts nach der Rechtslehre Kants. Sie erschließt sich deshalb die in diesem Werk aufgewiesene Wirklichkeit des praktischen Begriffs der Freiheit des Willens im äußeren Verhältnis der Menschen untereinander. Die Rechtslehre wird somit insgesamt als ein »System der Erkenntnis aus reinen Begriffen« interpretiert und damit erstmals die ihr zugrunde liegende verstandesbegriffliche Verfassung entschlüsselt. Entstanden ist ein nahezu durchgängiger Textkommentar, der den metaphysischen (d. h. rein begrifflichen) Anspruch des Werkes ernst nimmt, indem er den gedanklichen Gehalt durch die Nachzeichnung der Kantischen Methode philosophischer Erkenntnis gewinnt. Beiläufig beglaubigt sich dabei, dass die originale Textgestalt der Rechtslehre nichts weniger als korrupt ist. In ihr erscheint vielmehr die streng durchkomponierte Entwicklung des Rechtsbegriffs in seiner Totalität als Rechtsidee.
Autorenportrait
Martin Heuser studierte u. a. Rechtswissenschaft als Stipendiat des Landes Nordrhein-Westfalen an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Im Anschluss daran war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Lehrstuhl für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Regensburg tätig. 2019 wurde er an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn promoviert. 2020 folgte die Zweite Juristische Staatsprüfung. Im Sommersemester 2023 fungierte er als Vertreter des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht, Strafrechtsvergleichung und Rechtsphilosophie an der Leipziger Juristenfakultät.
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