Beschreibung
Ziel dieser eingehenden Studie war es, die unterschiedlichen Auslegungskriterien der verschiedenen Rechtsprechungsakteure in Bezug auf den verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vorrangs der Realität vor den von den Parteien vereinbarten Formalitäten, den Realitätsvertrag und die Nichtanwendbarkeit der Verjährungsfrist auf die Klage zu hinterfragen. Auf der Grundlage der Rechtsprechung zum verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vorrangs der Realität vor den von den Subjekten der Arbeitsbeziehungen festgelegten Formalitäten wurde festgestellt, dass trotz des Nachweises des Bestehens des Realitätsvertrags im Rahmen des Prozesses das beklagte Unternehmen in einigen Fällen dazu verurteilt wird, die Arbeitsrechte des klagenden Arbeitnehmers anzuerkennen und zu bezahlen, während in anderen Fällen einfach die Verjährung der Klage erklärt wird, was einen Verstoß gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze der materiellen Gleichheit, der Rechtssicherheit und des effektiven Zugangs zur Rechtspflege bedeutet.